Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
28.07.2021
Entscheidungen im Verfahren
14.12.2020
Termine
03.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
01.10.2020
Eröffnungen
15.11.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2017 bis zum 30.06.2018
27.03.2019 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2017 bis zum 30.06.2018
21.03.2019
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
19.03.2019
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 30.06.2018
07.03.2019
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.09.2017 bis zum 30.06.2018
14.02.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.06.2017 bis zum 31.08.2017
06.11.2018 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2017 bis zum 31.08.2017
07.06.2017
Neueintragungen